Weiß Ferdl: Zeichnung aus dem Buch "O-mei" zu Weiß Ferdls Spruchkammerverfahren
Das Spruchkammerverfahren Weiß Ferdls am 27. Oktober 1946 war ein Medienereignis. Eine große Menge Menschen drängte in den Sitzungssaal, so dass die Polizei für Ordnung sorgen musste. Viele Vertreter der regionalen und überregionalen Presse waren anwesend. Auch ein Filmbeitrag für die Wochenschau wurde gedreht. Hierzu bemerkte Weiß Ferdl: „Also wieder ein neuer Weiß-Ferdl-Film. Genau wie früher, ich steh vor der Kamera und hinten sitzt die Komparserie!“ In seinem Buch „O mei ...“, Bernhard Funk Verlag, München 1949, schildert Weiß Ferdl sein Spruchkammerverfahren. „Nachdem was ich im Dritten Reich an Verwarnungen, Drohungen, Einschränkungen, Verboten mitgemacht, hoffte ich als Opfer des Faschismus herauszukommen. Daher wunderte ich mich nicht wenig, als der oben geschilderte Ankläger mich in die Gruppe II hineinstufen wollte. (…) Die Verhandlung dauerte von 9 Uhr bis halb 2 Uhr. Die Zuhörer, die sich eine Gaudi erhofften, werden sehr enttäuscht gewesen sein, meine nächste Verhandlung wird sicher nicht mehr so gut besucht sein. Das Gericht reihte mich in die Gruppe IV (Mitläufer) ein. Es heißt zahlen, aber das sind wir ja gewöhnt. (…) Das Ganze war bestimmt eine Reklame für mich; allerdings ein bisschen teuer. Wichtig ist für mich als Darsteller, dass ich in diesem meinen neuen Film die Rolle des betroffenen betroffen genug gespielt habe.“ Weiß Ferdl wurde zur Zahlung von 2000 Reichsmark verurteilt.
Weiß Ferdl: Zeichnung aus dem Buch "O-mei" zu Weiß Ferdls Spruchkammerverfahren, 1949, Druck, Valentin-Karlstadt-Musäum, München
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